Pflichtangaben nach Anhang V der 12. BImSchV
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Landkreis Ammerland
18.06.2019
Was ist ein Störfall?
Ein Störfall ist ein Ereignis (z. B. Emission, Brand, Explosion größeren Ausmaßes) aus einer Störung des bestimmungsgemäßen Betriebs, an dem gefährliche Stoffe beteiligt sind und das zu ernster Gefahr für Mensch und Umwelt oder zu erheblichen Sachschäden führen kann.
Tätigkeiten
Erzeugung von Biogas durch Vergärung von Biomasse (nachwachsende Rohstoffe und tierische Exkremente). Das gewonnene Biogas wird in einem Blockheizkraftwerk (BHKW) zu Strom und Wärme umgesetzt. Als Nebenprodukt entsteht Gärrest, der als Dünger verwertet wird.
Gefährliche Stoffe — Zusammensetzung des Biogases
Biogas ist grundsätzlich ungiftig; erhöhte Schwefelwasserstoff-Werte (H₂S) sind jedoch gesundheitsschädlich. Es besteht Explosionsgefahr, wenn sich ein Gas-Luft-Gemisch im Bereich von etwa 1:3 bis 1:12 bildet. Die typische Zusammensetzung:
| Stoff | Anteil |
|---|---|
| Methan (CH₄) | 50–75 Vol.-% |
| Kohlendioxid (CO₂) | 25–45 Vol.-% |
| Wasserdampf (H₂O) | 0–2 Vol.-% |
| Stickstoff (N₂) | 0–2 Vol.-% |
| Wasserstoff (H₂) | 0–1 Vol.-% |
| Sauerstoff (O₂) | 0–2 Vol.-% |
| Schwefelwasserstoff (H₂S) | 0–2 Vol.-% |
Verhalten im Störfall und Warnung der Öffentlichkeit
Im Störfall alarmiert der Betreiber nach seinem Gefahren- und Alarmplan die zuständigen Stellen — Feuerwehr, Polizei, leitenden Notarzt, untere Wasserbehörde, Gewerbeaufsicht und das beauftragte Lohnunternehmen. Anwohnerinnen und Anwohner werden gewarnt und nötigenfalls aus dem Gefahrenbereich verbracht.
Anlagenkomponenten
- Silo
- Feststoffeintrag / Annahmebehälter
- Fermenter
- Nachgärer
- Gärrestlager
- Technikgebäude (BHKW und Steuerung)
- Trafostation
- Notgasfackel
Vor-Ort-Besichtigung und Überwachungsplan
Der Betriebsbereich unterliegt einem Überwachungsplan und Vor-Ort-Besichtigungen nach § 17 der 12. BImSchV. Das Ergebnis der letzten Vor-Ort-Besichtigung ist über das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz zugänglich.
Unterliegt Ihr Betrieb der Veröffentlichungspflicht?
Wir prüfen die Einstufung Ihres Betriebsbereichs, erstellen die Information nach Anhang V und veröffentlichen sie dauerhaft und rechtssicher.
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